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   BFH, 08.08.1990 - II R 20/88   

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https://dejure.org/1990,2520
BFH, 08.08.1990 - II R 20/88 (https://dejure.org/1990,2520)
BFH, Entscheidung vom 08.08.1990 - II R 20/88 (https://dejure.org/1990,2520)
BFH, Entscheidung vom 08. August 1990 - II R 20/88 (https://dejure.org/1990,2520)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    GrEStG-NW-(GrEStG 1983) § 7 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Steuerbefreiung - Teilung des Grundstücks - Übertragung der Miteigentumsanteile - Planmäßige Durchführung - Zeitlicher und sachlicher Zusammenhang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG NW ( GrEStG 1983 GrEStG 1983) § 7 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 161, 180
  • BB 1990, 1898
  • BB 1990, 2327
  • DB 1990, 2252
  • BStBl II 1990, 922
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 16.02.1994 - II R 96/90

    Sonstiges; Grunderwerbsteuer bei Aufteilung in Wohnungseigentum

    Ließe man das Erfordernis eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen den geschilderten Rechtsakten ganz entfallen, wäre eine derartige "Aufteilung" mehrerer (durch die Aufteilung in Wohnungseigentum) nunmehr selbständiger Grundstücke entgegen dem Zweck der Norm immer dann begünstigt, wenn ihm irgendwann eine Grundstücksteilung vorausgegangen wäre (vgl. das zu § 7 Abs. 1 GrEStG NW = § 7 Abs. 1 GrEStG 1983 ergangene BFH- Urteil vom 8. August 1990 II R 20/88, BFHE 161, 180, BStBl II 1990, 922, 923 [BFH 08.08.1990 - II R 20/88]).
  • BFH, 22.06.2012 - II B 45/11

    Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Flächeneigentum

    Ließe man das Erfordernis eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen den geschilderten Rechtsakten entfallen, wäre eine derartige "Aufteilung" mehrerer (durch die Aufteilung in Wohnungseigentum) nunmehr selbständiger Grundstücke entgegen dem Zweck der Norm immer dann begünstigt, wenn ihm irgendwann eine Grundstücksteilung vorausgegangen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 8. August 1990 II R 20/88, BFHE 161, 180, BStBl II 1990, 922, 923).
  • BFH, 22.06.2012 - II B 48/11

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22. 6. 2012, II B 45/11 - Umwandlung von

    Ließe man das Erfordernis eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen den geschilderten Rechtsakten entfallen, wäre eine derartige "Aufteilung" mehrerer (durch die Aufteilung in Wohnungseigentum) nunmehr selbständiger Grundstücke entgegen dem Zweck der Norm immer dann begünstigt, wenn ihm irgendwann eine Grundstücksteilung vorausgegangen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 8. August 1990 II R 20/88, BFHE 161, 180, BStBl II 1990, 922, 923).
  • FG Düsseldorf, 11.03.2009 - 7 K 3964/08

    Voraussetzungen der steuerbefreiten Umwandlung von Gesamthandseigentum in

    Als flächenweise Teilung i.S. des § 7 GrEStG ist auch die Begründung von Wohnungseigentum oder Sondereigentum zu sehen (BFH vom 16. Februar 1994 II R 96/90 BFH/NV 1995, 156; vom 8. August 1990 II R 20/88 BFHE 161, 180, BStBl 1990, 922).

    Ließe man das Erfordernis eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen den geschilderten Rechtsakten entfallen, wäre nämlich jede "Aufteilung" mehrerer nunmehr selbständiger Grundstücke entgegen dem Zweck der Norm immer dann begünstigt, wenn ihm irgendwann eine Grundstücksteilung vorausgegangen wäre (BFH vom 16. Februar 1994 aaO.; vom 8. August 1990 aaO.).

  • FG Nürnberg, 18.01.2018 - 4 K 557/17

    Bescheid, Abtretung, Mieter, Gesellschafter, Gesellschaftsbeteiligung,

    Ließe man das Erfordernis eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen den geschilderten Rechtsakten entfallen, wäre eine derartige "Aufteilung" mehrerer (durch die Aufteilung in Wohnungseigentum) nunmehr selbständiger Grundstücke entgegen dem Zweck der Norm immer dann begünstigt, wenn ihm irgendwann eine Grundstücksteilung vorausgegangen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 08.08.1990 II R 20/88, BFHE 161, 180, BStBl II 1990, 922, 923).
  • FG Münster, 24.01.2008 - 8 K 4378/05

    Schuldrechtliche Verpflichtung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

    Ließe man das Erfordernis eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen den geschilderten Rechtsakten ganz entfallen, wäre eine derartige "Aufteilung" mehrerer (durch die Aufteilung in Wohnungseigentum) nunmehr selbständiger Grundstücke entgegen dem Zweck der Norm immer dann begünstigt, wenn ihm irgendwann eine Grundstücksteilung vorausgegangen wäre (vgl. das zu § 7 Abs. 1 GrEStG ergangene BFH-Urteil vom 08.08.1990 II R 20/88, BStBl. II 1990, 922).
  • FG Berlin, 14.11.2002 - 1 K 1493/01

    Grunderwerbsteuer: Auseinandersetzung einer BGB -Gesellschaft - Anwendung des § 7

    Der hierzu erforderliche sachliche Zusammenhang zwischen Teilungsvorgang und Übertragung (s. etwa BFH, Urteil vom 8. August 1990 II R 20/88, BStBl II 1990, 922 und Urteil vom 16. Februar 1994 II R 96/90, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1995, 156), wird im Streitfall durch den Auseinandersetzungsvertrag geschaffen.
  • FG München, 06.12.2000 - 4 K 2959/97

    Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 7 GrEStG; wirtschaftliche Einheit nach § 2 Abs.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. Urteile vom 23.1.1985 II R 35/82, BStBl II 1985, 336 , vom 8.8.1990 II R 20/88, BStBl II 1990, 922 und vom 16.2.1994 II R 96/90, BFH/NV 1995, 156), der sich der Senat insoweit bisher stets angeschlossen hat und von der abzuweichen er auch in der Streitsache keinen Anlass sieht, ist § 7 GrEStG nur dann anwendbar, wenn ein im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn einheitliches Grundstück flächenweise so geteilt wird, dass die Gesellschafter Teilflächen erhalten.
  • FG Niedersachsen, 13.12.1995 - III 379/89

    Grunderwerbssteuerpflicht der Übertragung von Grundstücksanteilen bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt die Anwendung der Befreiungsvorschrift u.a. voraus, daß die Teilung des Grundstücks und die Übertragung der Miteigentumsanteile aufgrund planmäßiger Durchführung in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang erfolgen (vgl. BFH-Urteil vom A. August 1990 II R 20/88, BStBl II 1990, 922).
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